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   OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95   

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OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95 (https://dejure.org/1996,15395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.1996 - 2 L 4798/95 (https://dejure.org/1996,15395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 (https://dejure.org/1996,15395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 6 A 749/94
  • OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95
    Der ein Tätigkeitsverbot nach § 20 a SG rechtfertigende Anschein wirtschaftlicher Abhängigkeit besteht, wenn die konkrete Möglichkeit der Einflußnahme auf die Vergabe von Beschaffungs- und Reparaturaufgaben von Rüstungsfirmen bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1989 u. 14.2.1990, NVwZ-RR 1990, 365 u. 430).

    Nach der Rechtsprechung handelt es sich um einen gebundenen Verwaltungsakt, d.h. die Beklagte hat über die Untersagungsvoraussetzungen ohne einen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum entschieden; der Begriff der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ist gerichtlich voll nachprüfbar (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, NVwZ-RR 1990, 365).

    Die Regelung, nach der das Verbot "spätestens" mit Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst endet (§ 20 a Abs. 3 Satz 1 SVG), stellt die Dauer des Verbots nicht in das Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urt. v. 6.12.1989, a.a.O. S. 368), sondern deutet nur an, daß die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auch für eine begrenzte, unterhalb von fünf Jahren liegende Zeitdauer bestehen kann.

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95
    Das Verwaltungsgericht hat in enger Anlehnung an die Maßstäbe der Rechtsprechung des BVerwG (aaO sowie Urt. v. 14.02.1990 - 6 B 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) die Voraussetzungen des Untersagungstatbestandes geprüft, und zwar bezüglich der Fallgruppe "Integrität der Amtserfüllung in den Streitkräften - Vertrauensverlust wegen Anscheins wirtschaftlicher Abhängigkeit".
  • BVerwG, 24.05.1989 - 6 B 54.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95
    Das Verwaltungsgericht hat in enger Anlehnung an die Maßstäbe der Rechtsprechung des BVerwG (aaO sowie Urt. v. 14.02.1990 - 6 B 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) die Voraussetzungen des Untersagungstatbestandes geprüft, und zwar bezüglich der Fallgruppe "Integrität der Amtserfüllung in den Streitkräften - Vertrauensverlust wegen Anscheins wirtschaftlicher Abhängigkeit".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

    Demgegenüber sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen eher dafür, dass eine Verkürzung der Untersagungsdauer auch in anderen Fällen in Betracht kommen könnte, in denen der Gesetzeszweck bereits früher erfüllt ist (in diesem Sinne wohl auch das - vom BVerwG mit Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 bestätigte - Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 7. April 1995 - 3 L 735/94 -, juris Rn. 29, wonach eine Beurlaubung während der Frist des § 20a Abs. 1 SG jedoch nicht ausreichen soll, den erforderlichen Zusammenhang zu unterbrechen; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 -, juris Rn. 8, sowie Erlass des BMVg, a.a.O., zu A.2, wonach auch eine Änderung der Firmenkonstellation, die den in § 20a SG geforderten Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit beseitigt, Auswirkung auf die Dauer der Untersagung haben soll).
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